NEU: KLIEN-Förderung: € 2.000 für Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräte zusätzlich zur Landesförderung
Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis 50 kW, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen. Fördermittel von Länder und Gemeinden können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird in Form eines nichtrückzahlbaren Pauschalbetrages in Höhe von 2.000 Euro für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät ausbezahlt.
Fröling Kompaktinfo KLIEN-Förderung (pdf) >>
NEU: Sanierungsscheck 2015: € 2.000 Förderung bei Umstieg auf Biomasse, zusätzlich zur Landesförderung
Ebenfalls neu aufgelegt wurden die Rahmenbedingungen für den „Sanierungsscheck“. Ab sofort können private Haushalte für den Umtausch des bestehenden Heizsystems auf erneuerbare Energieträger eine Förderung in der Höhe von 2.000 Euro beantragen.