Neue Regelung bei Förderungen ab 1. Juli 2010
In Oberösterreich wurden neue Förderungen für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte beschlossen (gültig ab 1. Juli 2010).
Pellets- und Hackgutheizungen
Neuanlage: max. 1.700 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): max. 2.200 Euro
Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre): max. 500 Euro
Scheitholzheizungen
Neuanlage: max. 1.000 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): max. 1.500 Euro
Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre): max. 500 Euro
Landwirtschaftliche Hackgutheizungen
Neuanlage: max. 2.700 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): max. 3.200 Euro
Erneuerung einer alten Biomasseheizung (Zumindest 15 Jahre): max. 500 Euro
Förderung für solare Hackguttrocknungsanlagen und Kleinpelletieranlagen
(mit überbetrieblicher Nutzung): 20 %, maximal 2.700 Euro
Quelle: Land OÖ. Alle Angaben ohne Gewähr.