Seit 01. Juli 2024 wird vom Bund eine neue Förderung für den Austausch von über 15 Jahre alten Holz- und Pelletkesseln gewährt. Diese Unterstützung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitions-kostenzuschusses vergeben und beträgt bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderobergrenze liegt bei € 5.000,-.
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